Gerberei Trautwein

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AGB, Haftungsausschluss

Für uns zum Gerben überlassenen Felle gilt folgendes:

  • Rohe Felle darf man nach dem Schlachten nicht liegenlassen! Was zum Gerben bestimmt ist muss nach dem Erkalten sofort richtig und genügend auf der Fleischseite eingesalzen werden, dies betrifft Schafe, Sauen, Kälber, Reh- und Hirschfelle.
  • Kanin und sämtliche Edelpelze müssen nach dem Schlachten sofort aufgetrocknet werden oder können auch gesalzen werden.
  • Die Felle dürfen nicht der Sonne aussetzen, Kopf, Schwanz und Haxen müssen vor dem Salzen und Versenden abgeschnitten werden. Falls Sie Ihre Felle salzen, so müssen Sie einen Tag später das Wasser, welches das Salz aus dem Fell gezogen hat ablaufen lassen und nochmals gründlich nachsalzen.
  • Die Felle sind auf die Hälfte zusammenschlagen, aufzurollen und in Plastik verpackt in einem Karton zu versenden. Ihre Adresse ist nochmals in das Paket zu geben.

Werden diese Hinweise nicht beachtet, so sind wir berechtigt, das Gerben des uns übersandte Fells abzulehnen.

In diesem Fall haben Sie die Wahl, ob das Fell auf Ihre Kosten gegen Vorkasse an Sie zurück gesandt wird oder von uns entsorgt wird.

Bei von Ihnen überlassenen Fellen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit hafteten wir ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Für Schäden, die aufgrund falscher Vorbehandlung beim Gerben entstehen, haften wir nicht, dies gilt auch, wenn das Fell aufgrund der falschen Vorbehandlung beim Gerben zerstört wird.

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